Einheit 6 — Postkoloniale Perspektiven im deutschsprachigen Raum
Modell: Einstieg → Input → Üben → Anwenden → Reflexion · GER-Stufe: C1
Lernziele Link zu Überschrift
Nach dieser Einheit können Sie:
- (Ich kann) einen postkolonialen Kommentar- und Analysetext historisch einordnen und seine Argumentationsstruktur rekonstruieren.
- (Ich kann) eine differenzierte, hedgende Position zur kolonialen Erinnerung im DACH-Raum vertreten, ohne in Schuld- oder Abwehrrhetorik zu verfallen.
- (Ich kann) Fachbegriffe wie Othering, Repräsentation, Restitution, Provenienz und Subalterne präzise verwenden und in eigenen Formulierungen anwenden.
Verbindliche Kann-Beschreibungen (GER C1):
- Ich kontextualisiere postkoloniale Texte historisch.
- Ich vertrete eine differenzierte Position zu kolonialer Erinnerung.
- Ich kenne Begriffe wie Othering, Repräsentation, Restitution.
Einstieg Link zu Überschrift
Ein Objekt in einer Glasvitrine erzählt zweierlei zugleich: was auf dem Beschildchen steht — und was das Beschildchen verschweigt. Eine Bronzefigur aus dem Königreich Benin, die seit 1897 in einer europäischen Sammlung liegt, trägt in ihrer bloßen Gegenwart die Frage mit sich, wie sie dorthin gelangte, wer über sie spricht und in wessen Namen sie ausgestellt wird. Die postkoloniale Debatte im deutschsprachigen Raum setzt genau an dieser Doppelbödigkeit an: Sie fragt nicht nur nach Besitz, sondern nach Erzählmacht.
Leitfragen zum Gespräch:
- Welche kolonialen Bezüge haben Institutionen — Museen, Universitäten, Straßennamen —, die Ihnen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz begegnet sind?
- Ist die Rückgabe eines Objekts eine Frage der Gerechtigkeit, der Fürsorge oder der Deutungshoheit — oder lässt sich das gar nicht trennen?
- Kann eine Vitrine „neutral“ sein? Was wählt sie aus, was blendet sie aus?
Input Link zu Überschrift
A. Historischer Kontext (mit Quellenbezug) Link zu Überschrift
Zwei historische Bezugspunkte prägen die deutschsprachige Debatte. Zum einen der Völkermord an den Herero und Nama (1904–1908) im damaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia: Nach dem Aufstand unter Samuel Maharero und der Niederlage am Waterberg (August 1904) trieb die Kolonialtruppe große Teile der Herero in die Omaheke-Wüste; der sogenannte Vernichtungsbefehl vom Oktober 1904 markierte den Übergang von militärischer Konfrontation zu systematischer Vernichtung. Historische Schätzungen sprechen von etwa 40.000 bis 80.000 getöteten Herero und rund 10.000 Nama (nach Darstellung der englischsprachigen Wikipedia, CC BY-SA). Zum anderen die Restitution der Benin-Bronzen: Am 25. August 2022 unterzeichneten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die nigerianische Denkmalbehörde einen Vertrag über die Eigentumsübertragung von über 500 Objekten, die infolge der britischen Strafexpedition von 1897 nach Berlin gelangt waren (nach Angaben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Ein Teil der Objekte verbleibt als Leihgabe im Humboldt Forum. Beide Fälle verweisen auf dieselbe Grundspannung: Erinnerung ist keine Beschreibung der Vergangenheit, sondern eine Auswahlhandlung der Gegenwart.
B. Zwei Originaltexte Link zu Überschrift
Text 1 — Kommentar: „Die Vitrine spricht mit“ (Originaltext, ca. 320 Wörter)
Wer ein Museum betritt, betritt selten einen neutralen Ort. Die Anordnung der Objekte, die Wahl der Beleuchtung, die Sprache der Beschriftung — all das bildet einen Rahmen, in dem ein Gegenstand nicht bloß gezeigt, sondern gedeutet wird. Diese Deutung erscheint dem Publikum als selbstverständlich, gerade weil sie sich selbst nicht ausstellt.
Die postkoloniale Kritik hat diese vermeintliche Selbstverständlichkeit in Frage gestellt. Sie fragt nicht in erster Linie, ob ein Objekt zurückgegeben werden soll, sondern wer bislang die Macht besaß, über es zu sprechen. Ein Sammlungsstück aus kolonialem Kontext trägt eine doppelte Geschichte: die des dargestellten Gegenstandes und die seiner Aneignung. Wird nur die erste erzählt, so verschwindet die zweite — nicht durch offene Leugnung, sondern durch Auslassung.
Man mag einwenden, dass eine solche Kritik die Institution überfordere: Ein Museum sei kein Gericht, seine Aufgabe sei Bewahrung, nicht Anklage. Dieser Einwand ist nicht unberechtigt. Doch er übersieht, dass Bewahrung selbst eine Entscheidung ist — darüber, was aufbewahrt wird, in welchem Zusammenhang und unter welcher Überschrift. Wer bewahrt, wählt; und wer wählt, trägt Verantwortung für das Ausgewählte wie für das Weggelassene.
Es wäre allerdings verkürzt, daraus einen simplen Imperativ abzuleiten. Restitution löst nicht jedes Problem, und sie ersetzt nicht die weit mühsamere Arbeit an der Erzählung. Ein Objekt kann zurückgegeben und zugleich weiter falsch erzählt werden; es kann verbleiben und dennoch neu, ehrlicher kontextualisiert werden. Entscheidend ist weniger der physische Ort als die Frage der Deutungshoheit — und diese lässt sich nicht per Transport verlagern.
Die Vitrine, so ließe sich zuspitzen, spricht ohnehin. Die einzige Wahl, die bleibt, ist die, ob sie auch das mitspricht, was sie bislang verschwieg.
Text 2 — Sachtext: „Erinnerung als Auswahl“ (Originaltext, ca. 300 Wörter)
Der Begriff Erinnerungskultur suggeriert eine Einheitlichkeit, die es so nicht gibt. Gesellschaften erinnern nicht eine Vergangenheit, sondern verhandeln fortlaufend, welche Vergangenheit erinnerungswürdig sein soll. Erinnerung ist insofern kein Speicher, sondern eine Praxis: Sie wird hergestellt, gepflegt, bestritten und mitunter revidiert.
Im deutschsprachigen Raum verläuft diese Aushandlung ungleichzeitig. Während die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus über Jahrzehnte institutionalisiert wurde, geriet die koloniale Vergangenheit erst spät in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit. Diese Verspätung ist kein Zufall: Wo eine Gesellschaft sich nicht als Kolonialmacht erinnert, muss sie sich auch nicht als verantwortlich begreifen.
Ein aufschlussreicher Fall ist die Schweiz. Formell besaß sie keine Kolonien; gleichwohl waren Schweizer Unternehmen, Handelshäuser und Einzelpersonen am kolonialen Wirtschaftssystem beteiligt. Diese mittelbare Verstrickung entzieht sich der einfachen Zuordnung von Täterschaft — und gerade darin liegt ihre erinnerungspolitische Sprengkraft: Sie erlaubt es, Verantwortung zu delegieren, ohne sie je ganz abzustreiten.
Wer über koloniale Erinnerung spricht, sollte deshalb den Plural nicht scheuen. Es gibt nicht die koloniale Vergangenheit, sondern verschiedene, ungleich gut erforschte Stränge — und es gibt nicht die angemessene Form des Erinnerns, sondern konkurrierende. Präzise zu sein hieße hier, jeweils anzugeben, welche Erinnerung, wessen Erinnerung und zu welchem Zweck verhandelt wird.
C. Vokabeltabelle Link zu Überschrift
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| das Othering | die diskursive Konstruktion eines „Anderen“ als fremd/nachrangig |
| die Repräsentation | die Frage, wer wie und durch wen sichtbar gemacht wird |
| die Restitution | die Rückgabe unrechtmäßig erworbener Objekte |
| die Provenienzforschung | die Ermittlung der Herkunfts- und Erwerbsgeschichte |
| die Erinnerungskultur | die gesellschaftliche Praxis der Vergangenheitsverarbeitung |
| die Deutungshoheit | die Macht, verbindlich zu bestimmen, wie etwas erzählt wird |
| die Subalterne (Pl.) | Personen, denen im herrschenden Diskurs keine eigene Stimme zukommt |
| die Verstrickung | die mittelbare, oft verdeckte Beteiligung an einem Unrecht |
| die Aneignung | die Inbesitznahme, oft ohne Zustimmung der Ursprungsgesellschaft |
D. Grammatik im Fokus — Hedging und Konzession Link zu Überschrift
Akademisches C1-Deutsch argumentiert selten kategorisch. Es hedgt (schwächt Behauptungen ab) und konzediert (räumt Gegenargumente ein), um dann differenziert weiterzuführen.
Hedging (Abtönung der Geltung):
- Man mag einwenden, dass … / Es ließe sich argumentieren, dass …
- Dieser Einwand ist nicht unberechtigt, doch …
- Konjunktiv II der Distanz: Es wäre verkürzt, daraus abzuleiten …
Konzessive Struktur (zugeben + einschränken):
- Zwar … , doch/gleichwohl/dennoch …
- So berechtigt … auch ist, so …
- Formell … ; gleichwohl / mittelbar …
Beispielsatz (original): Zwar entlässt die formelle Abwesenheit von Kolonien die Schweiz aus keiner Verantwortung; gleichwohl wäre es verkürzt, ihre Rolle mit der einer Kolonialmacht gleichzusetzen.
Üben Link zu Überschrift
Aufgabe 1 — Textgebundene Analyse (Text 1). Beantworten Sie in je einem vollständigen Satz:
- Welche These vertritt der Kommentar zur „Neutralität“ des Museums?
- Welchen Einwand räumt der Text ein — und wie entkräftet er ihn nur teilweise (Konzession)?
- Womit begründet der Text, dass Restitution allein nicht genügt?
Aufgabe 2 — Begriffe einsetzen. Ergänzen Sie mit einem Begriff aus der Vokabeltabelle (richtige Form):
- Die systematische Untersuchung der Erwerbsgeschichte eines Objekts heißt __________.
- Wer bestimmt, unter welcher Überschrift ein Objekt ausgestellt wird, besitzt die __________.
- Die diskursive Herstellung eines „fremden Anderen“ bezeichnet man als __________.
- Die mittelbare, verdeckte Beteiligung am kolonialen Wirtschaftssystem nennt der Sachtext eine __________.
Aufgabe 3 — Register: Polemik in Analyse überführen. Formulieren Sie die folgende zugespitzte Aussage in eine hedgende, konzessive C1-Fassung um:
„Wer Restitution ablehnt, hat aus der Kolonialzeit nichts gelernt.“
Aufgabe 4 — Diskursanalyse. Der Sachtext (Text 2) verwendet dreimal die Struktur „nicht die X, sondern …“. Erklären Sie in zwei bis drei Sätzen, welche argumentative Funktion diese Wiederholung erfüllt.
Niveau-Differenzierung Link zu Überschrift
- C1 basis: Aufgaben 1–2; bei Aufgabe 3 einen einzigen konzessiven Konnektor (zwar … doch) verwenden.
- C1 plus: alle Aufgaben; bei Aufgabe 4 zusätzlich benennen, ob die Wiederholung eher anaphorisch (verstärkend) oder definitorisch (abgrenzend) wirkt.
Lösungen
Aufgabe 1.
- Das Museum ist kein neutraler Ort; seine Anordnung, Beleuchtung und Beschriftung deuten das Objekt, und gerade diese Deutung erscheint selbstverständlich, weil sie sich nicht selbst ausstellt.
- Der Text räumt ein, dass ein Museum kein Gericht sei und seine Aufgabe in der Bewahrung, nicht in der Anklage liege; er entkräftet dies nur teilweise, indem er zeigt, dass auch Bewahrung eine wählende — und damit verantwortliche — Entscheidung ist.
- Weil ein Objekt zurückgegeben und dennoch weiter falsch erzählt werden kann: Entscheidend sei die Deutungshoheit, die sich nicht per Transport verlagern lasse.
Aufgabe 2. 1) Provenienzforschung · 2) Deutungshoheit · 3) Othering · 4) Verstrickung.
Aufgabe 3 (Muster). So nachvollziehbar der Wunsch nach Rückgabe auch ist, so wenig lässt sich daraus schließen, dass jede Zurückhaltung gegenüber Restitution schon Ausdruck fehlender historischer Einsicht sei; zwar verweist eine pauschale Ablehnung häufig auf ungeklärte Fragen, doch wäre es verkürzt, sie generell als Lernverweigerung zu deuten.
Aufgabe 4 (Muster). Die dreifache Struktur „nicht die X, sondern …“ wirkt definitorisch-abgrenzend: Sie weist einen vermeintlich eindeutigen Singular (die Vergangenheit, die Erinnerungsform) zurück und ersetzt ihn durch eine Pluralität konkurrierender Stränge. Rhetorisch erzeugt die Wiederholung (Anapher) zugleich Nachdruck und signalisiert die methodische Grundhaltung des Textes: Präzision statt Pauschalisierung.
Anwenden Link zu Überschrift
Produktionsaufgabe — Erörterung (schriftlich, ca. 220–260 Wörter).
Erörtern Sie textgebunden die Frage:
„Verlagert die Rückgabe kolonialer Objekte die Deutungshoheit — oder verschiebt sie nur den Ort der Vitrine?“
Beziehen Sie sich auf beide Originaltexte und verwenden Sie mindestens vier Begriffe aus der Vokabeltabelle. Ihre Erörterung soll eine These, mindestens einen konzedierten Gegeneinwand und ein abwägendes Fazit enthalten.
Bewertungskriterien:
- Textbezug: beide Texte werden inhaltlich korrekt einbezogen (nicht nur genannt).
- Argumentation: These — Gegeneinwand (Konzession) — abwägendes Fazit sind klar erkennbar.
- Register: akademische Hedging-/Konzessivmittel werden funktional eingesetzt.
- Fachlexik: mindestens vier Begriffe korrekt und passend verwendet.
Prüfung Link zu Überschrift
GER C1 · Modul Lesen — Teil 4 (Zuordnung von Aussagen zu Positionen).
Lesen Sie die drei kurzen Positionen (A–C) und ordnen Sie die sieben Aussagen (1–7) zu. Fünf Aussagen passen zu genau einer Position; zwei Aussagen passen zu keiner Position (Distraktoren). Jede Position kann mehrfach zutreffen.
Position A — Museumsdirektorin (Wien): (Originaltext) Restitution ist unausweichlich und zugleich voraussetzungsvoll. Wer sie allein als Akt der Gerechtigkeit denkt, übergeht die Frage nach Erhalt und Pflege; wer sie allein als Frage der Pflege denkt, übergeht das zugrunde liegende Unrecht.
Position B — Politikwissenschaftler (Bern): (Originaltext) Die Schweiz hat keine formellen Kolonien besessen, war aber mittelbar am kolonialen Profit beteiligt. Diese Subtilität mildert die Verantwortung nicht, sie erschwert nur ihre Zurechnung.
Position C — Kuratorin und Aktivistin (Berlin): (Originaltext) Es geht nicht allein um Objekte, sondern um Sichtbarkeit, Kuratierung und Sprache. Ein Objekt ist im Museum nie „nur Objekt“; es trägt eine Erzählung, die wir entweder wählen oder unterlassen.
Aussagen:
- Die fehlende formelle Kolonialherrschaft befreit nicht von Verantwortung.
- Rückgabe ohne die Frage nach Erhalt und Pflege bleibt unvollständig.
- Der Streit dreht sich weniger um Besitz als um Sichtbarkeit und Sprache.
- Mittelbare Beteiligung ist schwerer zuzurechnen, aber nicht folgenlos.
- Die museale Erzählung ist stets Ergebnis einer Wahl, nie neutral gegeben.
- Restitution ist letztlich reine Öffentlichkeitsarbeit ohne Substanz.
- Provenienzforschung ist entbehrlich, weil die Herkunft ohnehin bekannt ist.
Punkte-Rubrik (10 Punkte):
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Korrekte Zuordnung (2 P. je richtig zugeordneter Aussage 1–5) | 10 |
| Abzug: falsch zugeordneter Distraktor (6 oder 7) | je −2 |
Bestehensgrenze: 6/10 Punkte.
Lösungen
- 1 → B · 2 → A · 3 → C · 4 → B · 5 → C
- Distraktoren (keine Position): 6 („reine Öffentlichkeitsarbeit“ widerspricht allen drei abwägenden Positionen) und 7 („Provenienzforschung entbehrlich“ — kommt in keiner Position vor und widerspricht der differenzierenden Grundhaltung).
Reflexion Link zu Überschrift
- Ich kann die Argumentationsstruktur eines postkolonialen Kommentars (These — Konzession — Fazit) rekonstruieren.
- Ich verwende die Begriffe Othering, Repräsentation, Restitution, Provenienz, Deutungshoheit und Subalterne präzise.
- Ich unterscheide Ort (wo ein Objekt liegt) und Deutungshoheit (wer über es erzählt).
- Ich formuliere hedgend und konzessiv statt polemisch.
- Ich kontextualisiere die Debatte historisch (Herero/Nama; Benin-Bronzen).
Hinweise für Lehrkräfte Link zu Überschrift
Zeitraster (45 Min):
- Einstieg (6’): Vitrinen-Bild oder Leitfrage 3 im Plenum; Aktivierung von Vorwissen zu lokalen kolonialen Bezügen.
- Input (12’): Kontextabschnitt A vorlesen/überfliegen lassen; Text 1 still lesen, Schlüsselbegriffe aus C markieren; Grammatikbox D kurz demonstrieren.
- Üben (14’): Aufgaben 1–2 in Einzelarbeit, Aufgabe 3 in Partnerarbeit, Aufgabe 4 optional für C1-plus-Lernende; Lösungen im Plenum abgleichen.
- Anwenden (8’): Erörterung anschreiben (Hausaufgabe möglich), im Kurs nur Gliederung und Thesenformulierung entwerfen.
- Prüfung (5’): Zuordnungsaufgabe als Prüfungssimulation unter Zeit; Distraktor-Logik gemeinsam besprechen.
Gruppierung: Aufgabe 3 bewusst als Paararbeit — das Umformulieren von Polemik in Analyse profitiert vom Aushandeln. Erörterung individuell, Peer-Feedback anhand der vier Bewertungskriterien.
Differenzierung: Für schwächere Lernende Text 2 als optionale Vertiefung; die Grammatikbox D liefert Satzgerüste (zwar … doch, so … auch … , so …), die als Formulierungshilfen für die Erörterung ausgegeben werden können. Für stärkere Lernende: zusätzliche Diskursanalyse (Aufgabe 4) und die Aufforderung, in der Erörterung mindestens ein Konjunktiv-II-Distanzsignal zu verwenden.
Hinweis zur Haltung: Die Materialien sind bewusst nicht-affiliativ und quellenkritisch gehalten; historische Angaben sind belegt und paraphrasiert, alle Prosatexte sind Originaltexte. Bei lebenden Autor:innen (Spivak u. a.) wird ausschließlich referenziert, nie zitiert.
Quellen Link zu Überschrift
- Humboldt Forum — Agreement on the Repatriation of the Benin Bronzes — Stiftung Preußischer Kulturbesitz / Staatliche Museen zu Berlin (2022), https://www.preussischer-kulturbesitz.de/en/news-detail/article/2022/08/25/512-berliner-benin-bronzen-wieder-nigerianisches-eigentum.html — © SPK, hier nur paraphrasiert (Faktenangaben), kein Textzitat.
- Herero and Nama genocide — Wikipedia-Autor:innen (Abruf 2026), https://en.wikipedia.org/wiki/Herero_and_Nama_genocide — Lizenz: CC BY-SA 4.0; Faktenangaben paraphrasiert.
- Return of Benin Bronzes from the Ethnologisches Museum — Staatliche Museen zu Berlin (2022), https://www.smb.museum/en/whats-new/detail/return-of-benin-bronzes-from-the-ethnologisches-museum-artefacts-now-in-nigerian-hands/ — nur referenziert, kein Zitat.
- Weiterführend (nur Verweis, kein Zitat): Gayatri C. Spivak, Can the Subaltern Speak? (1988) — urheberrechtlich geschützt, daher ausschließlich als Referenz genannt.
Alle Prosatexte dieser Einheit (Kommentar, Sachtext, Positionen A–C, Beispielsätze) sind Originaltexte des Autors und stehen unter der Kurslizenz. Es wurde kein urheberrechtlich geschützter Text kopiert.
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Wer ein Museum betritt, betritt selten einen neutralen Ort. Die Anordnung
der Objekte, die Wahl der Beleuchtung, die Sprache der Beschriftung —
all das bildet einen Rahmen, in dem ein Gegenstand nicht bloß gezeigt,
sondern gedeutet wird. Diese Deutung erscheint dem Publikum als
selbstverständlich, gerade weil sie sich selbst nicht ausstellt.
Die postkoloniale Kritik hat diese vermeintliche Selbstverständlichkeit
in Frage gestellt. Sie fragt nicht in erster Linie, ob ein Objekt
zurückgegeben werden soll, sondern wer bislang die Macht besaß, über
es zu sprechen. Ein Sammlungsstück aus kolonialem Kontext trägt eine
doppelte Geschichte: die des dargestellten Gegenstandes und die seiner
Aneignung. Wird nur die erste erzählt, so verschwindet die zweite —
nicht durch offene Leugnung, sondern durch Auslassung.
Man mag einwenden, dass eine solche Kritik die Institution überfordere:
Ein Museum sei kein Gericht, seine Aufgabe sei Bewahrung, nicht Anklage.
Dieser Einwand ist nicht unberechtigt. Doch er übersieht, dass Bewahrung
selbst eine Entscheidung ist — darüber, was aufbewahrt wird, in welchem
Zusammenhang und unter welcher Überschrift. Wer bewahrt, wählt; und wer
wählt, trägt Verantwortung für das Ausgewählte wie für das Weggelassene.
Es wäre allerdings verkürzt, daraus einen simplen Imperativ abzuleiten.
Restitution löst nicht jedes Problem, und sie ersetzt nicht die weit
mühsamere Arbeit an der Erzählung. Ein Objekt kann zurückgegeben und
zugleich weiter falsch erzählt werden; es kann verbleiben und dennoch
neu, ehrlicher kontextualisiert werden. Entscheidend ist weniger der
physische Ort als die Frage der Deutungshoheit — und diese lässt sich
nicht per Transport verlagern.
Die Vitrine, so ließe sich zuspitzen, spricht ohnehin. Die einzige
Wahl, die bleibt, ist die, ob sie auch das mitspricht, was sie bislang
verschwieg.
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Der Begriff Erinnerungskultur suggeriert eine Einheitlichkeit, die
es so nicht gibt. Gesellschaften erinnern nicht eine Vergangenheit,
sondern verhandeln fortlaufend, welche Vergangenheit erinnerungswürdig
sein soll. Erinnerung ist insofern kein Speicher, sondern eine Praxis:
Sie wird hergestellt, gepflegt, bestritten und mitunter revidiert.
Im deutschsprachigen Raum verläuft diese Aushandlung ungleichzeitig.
Während die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus über
Jahrzehnte institutionalisiert wurde, geriet die koloniale Vergangenheit
erst spät in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit. Diese Verspätung
ist kein Zufall: Wo eine Gesellschaft sich nicht als Kolonialmacht
erinnert, muss sie sich auch nicht als verantwortlich begreifen.
Ein aufschlussreicher Fall ist die Schweiz. Formell besaß sie keine
Kolonien; gleichwohl waren Schweizer Unternehmen, Handelshäuser und
Einzelpersonen am kolonialen Wirtschaftssystem beteiligt. Diese
mittelbare Verstrickung entzieht sich der einfachen Zuordnung von
Täterschaft — und gerade darin liegt ihre erinnerungspolitische
Sprengkraft: Sie erlaubt es, Verantwortung zu delegieren, ohne sie
je ganz abzustreiten.
Wer über koloniale Erinnerung spricht, sollte deshalb den Plural nicht
scheuen. Es gibt nicht die koloniale Vergangenheit, sondern
verschiedene, ungleich gut erforschte Stränge — und es gibt nicht
die angemessene Form des Erinnerns, sondern konkurrierende. Präzise
zu sein hieße hier, jeweils anzugeben, welche Erinnerung, wessen
Erinnerung und zu welchem Zweck verhandelt wird.
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das Othering · die Repräsentation · die Restitution · die Provenienzforschung · die Erinnerungskultur · die Deutungshoheit · die Subalterne (Pl.) · die Verstrickung · die Aneignung

